MONACO-VERGLEICH
LAMBERT M. SURHONE, MARIAM T. TENNOE, SUSAN F. HENSSONOW
High Quality Content by WIKIPEDIA articles!
Der Monaco-Vergleich ist ein spezieller Prozessvergleich.
Der Monaco-Vergleich bietet sich dann an, wenn ein Schuldner, der nur bedingt zahlungsfahig ist, zur Geldzahlung verpflichtet werden soll.
Der Inhalt des Monaco-Vergleiches ist im Zivilprozess die teilungsfahige Leistungsverpflichtung der einen Partei.
Hat diese Partei als Vergleichsschuldner einen bestimmten Anteil (meist in Raten) bestimmungsgemass erbracht, wird ihr der Rest erlassen.
Bleibt sie jedoch zuvor mit einer Rate saumig, wird der vollstandige Rest sofort fallig.
Es handelt sich daher um einen gemischten Vertrag, bei dem ein materiell-rechtlicher Vergleich mit einem unter aufschiebender Bedingung geschlossenen Erlassvertrag ( 397 Absatz 1 BGB) kombiniert wird